
« Zurück zum Abmahnungs-Rechner
Allgemeine Hinweise zum Abmahnungs-Rechner
- Der Abmahnungs-Rechner ist ein Angebot zur ungefähren Abschätzung der Kosten, die bei einer Abmahnung entstehen können.
- Er kann nur ungefähre Werte auf Basis der von Ihnen eingegebenen Angaben ermitteln. Das liegt im Wesen eines Rechners, den Sie variabel nutzen können.
- Der Abmahnungs-Rechner ist auch kein juristisches Instrument mit dem Anspruch auf verbindliche Ergebnisse. Das Ziel ist vielmehr die Schärfung des Bewusstseins, dass neben den unmittelbaren Kosten einer Abmahnung der Onlinehändler noch weitere finanzielle Einbußen hat.
- Die angegebenen Abmahnungskosten in Höhe von 631.80 EUR basieren auf folgendem Szenario, das sich häufig im Tagesgeschäft findet. Die tatsächlichen Kosten können abweichen.
- Streitwert: 10.000,- EUR
(Der Streitwert orientiert sich immer an der Höhe des Interesses des Abmahnenden. Der Abmahnungs-Rechner soll keinesfalls dramatisieren und wir haben daher einen für wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen eher niedrigen Streitwert angesetzt.) - 1.3 fache Geschäftsgebühr des gegnerischen Anwalt
(gemäß Nr. 2400 VV-RVG. In der Gebühr sind die Auslagengebühren in Höhe von 20,- EUR und die gegebenenfalls anfallende USt. noch nicht enthalten. Stand: Mai 2006)
Abmahnungen vermeiden
So können wir Ihnen gemeinsam mit unserem Partner helfen, Abmahnungen zu vermeiden.