)klicken.
| A. | Übernahme Abmahnungskosten Übernahme der Kosten der Abmahnung. Sie müssen dem Abmahnenden die Unkosten erstatten, die diesem für die Abmahnung entstehen. |
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| 1. | Abmahnungskosten Wenn Sie noch keine Abmahnung erhalten haben, verwenden Sie den eingetragenen Wert, der sich am Streitwert orientiert und für wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen eher niedrig gewählt ist (s. Hinweise). Abmahnungen von Verbänden und Vereinen betragen häufig um die 200,- Euro. |
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| B. | Unmittelbare Folgekosten Direktaufwendungen, die durch die Abmahnung im engeren Sinne selbst entstehen. |
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| 1. | Eigene Rechtsanwaltskosten Wenn Sie einen Rechtsbeistand aufsuchen, entstehen Ihnen Kosten. Dieser Betrag ist nicht für alle möglichen Szenarien pauschal festzulegen, da er von vielen Faktoren abhängt. Um einen nachvollziehbaren und nicht fiktiven Betrag zu verwenden haben wir den vorgegebenen Wert verwendet (s. Hinweise). |
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| 2. | Umbaukosten Online-Shop Um den Grund für die Abmahnung zu beseitigen, sollte (muss) Ihr Online-Shop modifiziert werden – meist nicht nur an der abgemahnten Stelle sondern komplett. Der vorgegebene Betrag ist ein Beispielwert, den wir für eine technische Überarbeitung Ihrer Website nach Vorgaben unseres Partners berechnen und kann mit steigender Komplexität höher sein, z.B. bei Online-Shops, z.B. Die Kosten für eine Überarbeitung müssen immer individuell berechnet werden. Tragen Sie hier ggfls. Ihren eigenen Wert ein. |
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| C. | Mittelbare Folgekosten Meist übersehen oder ignoriert, wird eine Abmahnung an diesem Punkt erst richtig teuer. Nicht unmittelbar durch die Abmahnung im engeren Sinne verursacht, sind sie zwangsläufige Folge der erforderlichen Reaktionen auf die Abmahnung. |
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| 1. | Einnahmeverlust Ihr möglicher Verlust an Einnahmen resultiert aus dem Umstand, dass Sie bis zur Behebung des Abmahngegenstands Ihren Online-Shop möglicherweise vom Netz nehmen wollen. Nur relevant, wenn Sie Ihren Online-Shop offline stellen möchten, z.B. um weitere Abmahnungen zu vermeiden. Berechnung: Entgangener Tagesgewinn x Offline-Tage. |
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| a. | Ihr Tagesgewinn Tragen Sie hier Ihren individuellen Gewinn ein. |
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| b. | Offlinezeit Zeit in Tagen, die Ihr Online-Shop vom Netz ist. |
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| 2. | Abwicklung der Abmahnung Sie müssen auf die Abmahnung reagieren und das möglichst richtig. Kosten = Arbeitsstunden x Stundensatz. |
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| a. | Ihre Arbeitsstunden Wenn Sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, können Sie Ihren Zeitaufwand deutlich reduzieren und den Wert verringern. Tun Sie dies nicht, müssen Sie entsprechend mehr Zeit einplanen, um sich auf eigene Faust zu informieren. Der eingetragene Wert stellt einen eher niedrigen Wert dar, passen Sie ihn bei Bedarf an. |
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| b. | Ihr Stundensatz Für Selbständige häufig schwierig zu bestimmen: Der eigene Stundensatz. Wenn Sei Schwierigkeiten bei der Bestimmung haben, könnten folgende Fragen hilfreich sein. Welche anderen Tätigkeiten könnten Sie in der entsprechenden Zeit ausführen und was könnten Sie dafür berechnen? Was wäre es Ihnen wert, wenn Sie nicht selbst nach Lösungen recherchieren müssten, um Ihren Onlineshop abmahnfest zu gestalten? |
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| D. | Tatsächliche Kosten einer Abmahnung Die tatsächlichen (Folge-)Kosten einer erhaltenen Abmahnung. |
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